
Die Stadt Münster suchte/sucht nach Flächen, um Windenergieanlagen zu installieren. Dafür wurden potenzielle Flächen begutachtet u. a. das Gebiet rund um die Wallburg Haskenau. Verwaltung und Regierungspräsident der Stadt entschieden sich im Flächennutzungsplan gegen die Nutzung der Flurstücke als Standort für Windkraft, weil:
- der Standort liegt in der Wasserschutzzone III, in unmittelbarer Nähe zu Wasserschutzzone II und etwa 900 m von der Wasserschutzzone I (Trinkwassergewinnung) entfernt
- grenzt an Landschaftsschutzgebiet „Werseufer“ (ca. 200 m)
- an der denkmalgeschützten Wallburg und mitten im karolingischen Siedlungsgebiet (ca. 400 m)
- an „Standortübungsplatz Dorbaum“, darin NSG „Große Bree“, einem Truppenübungsplatz der zunehmend von der Natur zurückerobert wird
- an Naturschutzgebiet „Emsaue“, Natura-2000-Schutzgebietsnetz (ST-079) (ca. 900 m)
- liegt im Zentrum weiterer, umliegender Naturschutzgebiete: „Rieselfelder Münster“ (2100 m), Vogelschutzgebiet – Natura-2000-Schutzgebietsnetz (DE-3911-401), NSG „Bockholter Berge“, NSG „Feuchtgebiet Handorf“,
- Grenzt an der Ortschaft Gelmer (ca. 610 m)
Da die ehemalige Gerdemann GbR, jetzt Haskenau GmbH, den heutigen Standort für ein Windrad anbot, musste der Flächennutzungsplan rasch geändert werden. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung (§3, Abs. 1, Baugesetzbuch) kam es am 20.12.2016 und 3 Tage später, am 23.12.2016 wurde der FNP geändert, ohne auf Widersprüche seitens der Anwohner oder Naturschützer einzugehen.
Die Genehmigung für den Bau wurde am 7.4.2017 erteilt und 3 Wochen später im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Windenergieanlage ist mit 230 m höher als die Panoramaetage (Restaurantbereich, 203 m) des Fernsehturms auf dem Alexanderplatz Berlin und genauso hoch, wie der Fernmeldeturm in Münster.