Klage

Der Verein Gegenwind-Gelmer Haskenau hat u. a. zum Schutz von Natur und Landschaft (Emsaue etc.) gegen das Windrad geklagt, jedoch wurde die Klage abgewiesen und das Windrad erbaut.

Das Verwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil auf das Nachbarschaftsrecht beschränkt, obwohl es in den Klagen nicht um „Nachbarn“, sondern um die „Betroffene Öffentlichkeit“, d.h. die Bewohner im Umkreis der WEA geht, deren Lebensverhältnisse in ihren gesetzlich geschützten „Belangen“ i.S. des Artikels 20 a GG, des europäischen Natur- und Denkmalschutzrechts und des Baugesetzbuchs durch die WEA gestört werden. Die Frage der Europarechtsverletzung in dem anhängigen Europavertragsverletzungsverfahren ist ebenfalls nicht durch Vorlage beim EuGH geklärt worden.

Nach der Fertigstellung der WEA an der Wallburg Haskenau wurde der Antrag zum Erbauen einer Windenergieanlage – auf einer lt. Flächennutzungsplan geeigneten Fläche – am Autobahnkreuz A1/A43  abgelehnt, weil die Sichtachse des 6 km entfernten Aasee-Terrains gestört würde:

https://www.wn.de/Startseite/Startseite-Schattenressort/4188309-Aasee-soll-geschuetzt-werden-Kein-Windrad-am-Autobahnkreuz

Zur Einsicht und zum Nachvollziehen der Klage gegen das Windrad an der Natur- und Landschaftsschutzzone in Gelmer hier diverse Unterlagen/Dokumente:

Klage (1) gegen Stadt Münster in 2017

 

Anordnung sofortiger Vollzug in 2017

Klage (2) gegen Baugenehmigung etc in 2017

 

Klage (3) Ergänzung der Begründung

Klage (4) Erwiderung_Gericht in 2017

 

Klage (4) Stellungnahme

Klage (5) Ergänzung Ortstermin in 2018

 

Klage (6) Ergänzung_Erwiderung auf VG in 2019

Klage (6) Ergänzung

 

Ergänzung_Klagebegründung

Urteil (1) in 2019

 

Urteil (2) in 2019
   

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