Lage und Geschichte

Östlich des Ortsteils Gelmer (nordöstlich von Münster) liegt die Burganlage Haskenau (auch „Sconowe“) im Mündungswinkel von Werse und alter Ems. Noch heute deutlich erkennbar ist der Turmhügel mit dem umlaufenden Befestigungssystem, das aus Gräben und Wällen besteht. Seit 1987 stehen die Reste dieser Anlage unter Boden-Denkmalschutz.

 

Erste Grabungen wurden 1800 durchgeführt, weitere 1869, 1918 und 1936. Im Umfeld der Haskenau wurden zahlreiche Feuersteinklingen (mesolithische – etwa 9600 v. Chr. und neolithische Zeit – 11.500 v. Chr.)  entdeckt und „Schwurringe“, ein Bronzeringdepot aus der jüngeren Bronzezeit. Eine Glasperle aus der Merowingerzeit (Mitte 5. Jhd. n. Chr.) wurde am nördlichen Ems-Ufer gefunden sowie Tonscherben aus der Karolingerzeit (Mitte 8. Jhd. n. Chr.)  im Außengraben der Burganlage. Die Funde sprechen für eine Besiedlung des umliegenden Gebiets seit der Steinzeit und eine Besiedlung der Wallburg seit der Karolingerzeit. 

Der Turmhügel wurde vermutlich im 12. Jhd. errichtet. Darauf wurde ein steinernes Gebäude, ein „mansio“ (eine Art Rasthaus) gebaut. Auf dem Gelände der Vorburg standen wahrscheinlich Wirtschaftsgebäude. 1324 verkauft Ritter Herrmann, der mutmaßliche Nachfahre des Erbauers, die Burg an das Domkapitel, das die Burg nicht nutzte, weshalb sie immer mehr verfiel.

Klage

Der Verein Gegenwind-Gelmer Haskenau hat u. a. zum Schutz von Natur und Landschaft (Emsaue etc.) gegen das Windrad geklagt, jedoch wurde die Klage abgewiesen und das Windrad erbaut.

Das Verwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil auf das Nachbarschaftsrecht beschränkt, obwohl es in den Klagen nicht um „Nachbarn“, sondern um die „Betroffene Öffentlichkeit“, d.h. die Bewohner im Umkreis der WEA geht, deren Lebensverhältnisse in ihren gesetzlich geschützten „Belangen“ i.S. des Artikels 20 a GG, des europäischen Natur- und Denkmalschutzrechts und des Baugesetzbuchs durch die WEA gestört werden. Die Frage der Europarechtsverletzung in dem anhängigen Europavertragsverletzungsverfahren ist ebenfalls nicht durch Vorlage beim EuGH geklärt worden.

Nach der Fertigstellung der WEA an der Wallburg Haskenau wurde der Antrag zum Erbauen einer Windenergieanlage – auf einer lt. Flächennutzungsplan geeigneten Fläche – am Autobahnkreuz A1/A43  abgelehnt, weil die Sichtachse des 6 km entfernten Aasee-Terrains gestört würde:

https://www.wn.de/Startseite/Startseite-Schattenressort/4188309-Aasee-soll-geschuetzt-werden-Kein-Windrad-am-Autobahnkreuz

Zur Einsicht und zum Nachvollziehen der Klage gegen das Windrad an der Natur- und Landschaftsschutzzone in Gelmer hier diverse Unterlagen/Dokumente:

Klage (1) gegen Stadt Münster in 2017

 

Anordnung sofortiger Vollzug in 2017

Klage (2) gegen Baugenehmigung etc in 2017

 

Klage (3) Ergänzung der Begründung

Klage (4) Erwiderung_Gericht in 2017

 

Klage (4) Stellungnahme

Klage (5) Ergänzung Ortstermin in 2018

 

Klage (6) Ergänzung_Erwiderung auf VG in 2019

Klage (6) Ergänzung

 

Ergänzung_Klagebegründung

Urteil (1) in 2019

 

Urteil (2) in 2019
   

Wiederaufbau Wallburg Haskenau

Beim Wiederaufbau geht es um eine Vision mit dem Ziel, den Ort – den vor  ca. 800 Jahre aufgeschütteten Hügel und die Wallburg – sowie den Werse-Ems-Raum als uraltes Siedlungsgebiet wieder ins Bewusstsein der Münsteraner zu bekommen und um über die historische Bedeutung zu informieren.

Geeignet wären folgende Maßnahmen (unter Einhaltung des Denkmal- und Naturschutzes):

  • Wiederaufbau des Turm
  • Aufbau eines mittelalterliches Dorfs (Freilichtmuseum) auf einem der angrenzenden Felder oder dem ehemaligen Truppenübungsgelände
  • Rekonstruktion von Grabstätten aus der Umgebung
  • Ein Wald-Abenteuerspielplatz
  • Temporäre Veranstaltungen:
    • Klanginstallation
    • Oper unter dem Sternenhimmel/Der Hügel als Bühne
    • Mittelalterfest
    • Veranstaltungen zum Leben im Mittelalter
  • Rückbau der begradigten und befestigten Ufer von Werse und Ems, Wiederherstellung der ursprünglichen Auenlandschaft
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität

Weiterführende Links

Die ZDF-Dokumentation zeigt sehr gut, wie im Laufe der Geschichte aus der Motte (dem Turmhügel)  eine befestigte Burganlage wurde:

Mythos Burg (1/2) – 3sat-Mediathek

 

Hier sind Beispiele für den Wiederaufbau von mittelalterlichen Dörfern/Häusern:

Heimatverein Greven e. V. (heimatverein-greven.de)

Das Museumsdorf Düppel | Museumsdorf Düppel (dueppel.de)

 

Die Slawenburg Raddusch wurde vollständig rekonstruiert:

Startseite | Slawenburg Raddusch (slawenburg-raddusch.de)

Turmhügelbau

Wallburg Haskenau

So oder so ähnlich könnte der Turm auf dem Hügel ausgesehen haben, erbaut Anfang des 13. Jahrhunderts. Möglicherweise befand sich noch ein Wohnhaus am Turm. Durch den natürlichen und anderen Verlauf der Ems war der Hügel von 2 Seiten mit Wasser umgeben. Auch die Gräben, die evt. bis zu 2 m tiefer waren als heute, waren vermutlich mit Wasser gefüllt. 

Funde wie Feuersteinklingen oder -abschläge weisen darauf hin, dass dieses Gebiet – im Winkel des Zusammenflusses von Werse und Ems – schon immer ein bevorzugter und häufig aufgesuchter Ort war.

Im dahinterliegenden Wald befand sich von Gräben und Zäunen umgeben, eine frühmittelalterliche Siedlung. Darauf weisen karolingische Scherbenfunde und Pfostenspuren hin. Und im Sommer 2019 wurde hinter der Klinik Hornheide, also in unmittelbarer Umgebung der Wallburg Haskenau, eine Grabanlage aus der Bronzezeit gefunden, ein „Langbett“, was eine Grabstätte für eine hochgestellte Persönlichkeit ist.

Naturschutzzone Bezirk Gelmer-Dyckburg und Handorf

Gelmer liegt inmitten zahlreicher Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete. 

Unter dem folgenden Link sind Informationen/Berichte der Stadt Münster über „Landschaftspläne Werse (LP 1) sowie Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel (LP 2) – Vertragsverletzungsverfahren EU“ bzw. die Emsaue zu finden: 

SessionNet | Landschaftspläne Werse (LP 1) sowie Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel (LP 2) – Vertragsverletzungsverfahren EU (stadt-muenster.de)

Hier ein Beitrag über die Rieselfelder auf ARTE: Drehkreuz Rieselfelder – Vogelparadies im Herzen Europas – Die ganze Doku | ARTE

 

Entwurf Satzung für die Entwicklung des Bezirks Gelmer-Dyckburg

Der Rat der Stadt Münster hat am ………… aufgrund des § 172 Baugesetzbuch (BauGB), des § 81 Landesbauordnung NW (Bau0 NW) und der §§ 4 und 28 Gemeindeordnung NW folgende Satzung   beschlossen:

§  1 Geltungsbereich ist die Naturschutzzone:

(1) Bezirk Gelmer-Dyckburg mit den Ortsteilen Gelmer, Sudmühle und Mariendorf und den Gewerbegebieten Kleimannbrücke/Schifffahrterdamm sowie Hessenweg und die benachbarten Naturschutzgebiete Werse-Ems und Rieselfelder .

(2) Diese Satzung gilt für alle baulichen Anlagen. Sie gilt auch für Grundstücke sowie für andere   Anlagen und Einrichtungen, an die in dieser Satzung Anforderungen gestellt werden, unabhängig von einer bestehenden Genehmigungspflicht.

§ 2 Erhaltung der städtebaulichen natürlichen Eigenart

Die Eigenart dieses Bezirks wurde ursprünglich geprägt durch landwirtschaftliche Nutzung mit vielen Gehölzen und kleinen Wäldern, verbunden mit historischen Busch- und Wallhecken und wasserführenden Gräben, die zur Werse/Ems fließen, vereinzelten Bauernhöfen und den Ansiedlungen Gelmer mit Gittrup, Sudmühle mit Dyckburg und Mariendorf. 

§ 3 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

(1) Im Geltungsbereich dieser Satzung müssen bauliche Anlagen nach Anordnung, Umfang, Form, Gliederung, Material und Farbe mit dem zurüchhaltenden, insbesondere ökologisch-natürlichen Charakter der Landschaft in Einklang gebracht werden. Spiegelnde Materialien sowie grelle Farben und Lichtprojektionen sind unzulässig.

Umzäunungen sind zu unterlassen, da diese die Wander- und Bewegungsmöglichkeiten der Tiere auch zu den benachbarten Naturschutzgebieten einschränken.(2) Die Gewerbegebäude sind so zu gestalten, dass sie sich möglichst unauffällig der Umgebung anpassen durch Dach- und Außenwandbegrünung, geringe Bodenversiegelung und Busch-, Baum- und Wiesenbepflanzung mit Rosengewächsen u.a., die Insekten und anderen Tieren ganzjährig Nahrung bieten.

§ 4 Umgebungsschutz

In der Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern, historischen und archäologischen Fundstätten müssen bauliche Anlagen so gestaltet sein, dass Erscheinungsbild und Wirkung der Baudenkmäler nicht beeinträchtigt, sondern betont hervorgehoben werden. (karolingische Wallburg Haskenau, Langbett-Grab in Dorbaum aus der Bronzezeit u.a.)

§ 5 Schutz bestimmter Straßen und Plätze, historische Wege

In den folgenden Straßen und Plätzen von geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung müssen bauliche Anlagen so gestaltet sein, dass das charakteristische Erscheinungsbild der Straßen und Plätze nicht beeinträchtigt wird: Wallburg,   Jakobsweg

§ 6 Schutz der Naturschutzgebiete

(1) In den folgenden Gebieten gelten Sonderbestimmungen: Naturschutzplan   Werse-Ems (LP1) Rieselfelder u.a.

§ 7 Bebauung der Ortsteile

Ein- bis Zweifamilienhäuser max. 2-geschossig; neuer Ortskern mit Versorgungseinrichtungen und mit Wohnmöglichkeiten für Senioren und Menschen mit Behinderungen z.B. Demente  

§ 8 Straßenbau

Schifffahrterdamm: Reduzierung der Lärm- und Feinstaub–Emissionen durch Senkung der Fahrzeuggeschwindigkeit und Lärmschutz an den Straßenrändern, Verbesserung des ÖPNV

§ 9 Ordnungswidrigkeit

§ 10 Inkrafttreten

 

Windenergie-Vorrangzone Gelmer-Haskenau

– Ein Bürgerbrief von 2017 –

    Sehr geehrte Freunde/innen und interessierte Bürger

Die WEA Gelmer – Haskenau hat, wie von langer Hand geplant, ihren Betrieb aufgenommen, ohne Rücksicht auf die sensiblen Naturräume und ohne Rücksichtnahme auf die in der nächsten Umgebung wohnenden Bürger und Bürgerinnen mit Ihren Kindern.

Dies erste Windrad steht zwischen  den Naturschutzgebieten Brüskenheide, Europareservat Rieselfelder Münster und den geschützten Emsauen. Weitere könnte hier ebenfalls gebaut werden, da zwei Baugenehmigungen vorliegen.

Der gesamte Vorgang, von der Planung bis zur Ausführung, war unseren Politikern hier vor Ort bekannt. Und die Interessenlage lässt vermuten, dass die Bürger*innen hier vor Ort nicht informiert werden sollten – wegen der äußerst kurzfristigen Umsetzung innerhalb von wenigen Tagen. Veranstaltungen  wie Bürgerinformation/Bürgeranhörung gemäß BauGb während der Planungsphase wurden unterlassen, bzw. es gab zwar ein kurzfristig angesetztes Angebot, das aufgrund der Kürze der Zeit und mangelnder Information nicht ausreichend bekannt gemacht werden konnte. 

Die Meinung der Bürger und deren Bedenken einzuholen, ist aber eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die wir von den Bürgervertretern/Ratsherren einfordern müssen. 

Das Ergebnis der Anhörung konnte jedoch innerhalb der kurzen Frist von der Verwaltung kaum bis gar nicht verarbeitet werden. Die Stadtverwaltung sah sich ebenso nicht in der Lage rechtzeitig hier vor Ort die Sachlage zu erörtern.

Interessierte Bürger*innen sind nun in Kontakt mit der Stadt Münster und der Bezirksbürgermeisterin Frau Klimek sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Ost, um  die vielen offenen Fragen um die Genehmigung der WEA und den weiteren Ausbau der Windvorrangzone auf den Grund zugehen. 

Im Anhang der Briefverkehr mit der Stadt und der BV Ost

Der Schriftverkehr kann bei mir abgerufen werden

Holger.Wegmann[at]gmail.com

 

 

 

 

Flächennutzungsplan für Windrad

Die Stadt Münster suchte/sucht nach Flächen, um Windenergieanlagen zu installieren. Dafür wurden potenzielle Flächen begutachtet u. a. das Gebiet rund um die Wallburg Haskenau. Verwaltung und Regierungspräsident der Stadt entschieden sich im Flächennutzungsplan gegen die Nutzung der Flurstücke als Standort für Windkraft, weil:

  1. der Standort liegt in der Wasserschutzzone III, in unmittelbarer Nähe zu Wasserschutzzone II und etwa 900 m von der Wasserschutzzone I (Trinkwassergewinnung) entfernt
  2. grenzt an Landschaftsschutzgebiet „Werseufer“ (ca. 200 m)
  3. an der denkmalgeschützten Wallburg und mitten im karolingischen Siedlungsgebiet (ca. 400 m)
  4. an „Standortübungsplatz Dorbaum“, darin NSG „Große Bree“, einem Truppenübungsplatz der zunehmend von der Natur zurückerobert wird
  5. an Naturschutzgebiet „Emsaue“, Natura-2000-Schutzgebietsnetz (ST-079) (ca. 900 m)
  6. liegt im Zentrum weiterer, umliegender Naturschutzgebiete: „Rieselfelder Münster“ (2100 m), Vogelschutzgebiet – Natura-2000-Schutzgebietsnetz (DE-3911-401), NSG „Bockholter Berge“, NSG „Feuchtgebiet Handorf“, 
  7. Grenzt an der Ortschaft Gelmer (ca. 610 m)

Da die ehemalige Gerdemann GbR, jetzt Haskenau GmbH, den heutigen Standort für ein Windrad anbot, musste der Flächennutzungsplan rasch geändert werden. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung (§3, Abs. 1, Baugesetzbuch) kam es am 20.12.2016 und 3 Tage später, am 23.12.2016 wurde der FNP geändert, ohne auf Widersprüche seitens der Anwohner oder Naturschützer einzugehen. 

Die Genehmigung für den Bau wurde am 7.4.2017 erteilt und 3 Wochen später im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Windenergieanlage ist mit 230 m höher als die Panoramaetage (Restaurantbereich, 203 m) des Fernsehturms auf dem Alexanderplatz Berlin und genauso hoch, wie der Fernmeldeturm in Münster.